... dem Volk populistisch eine Abstimmung vorzulegen, die emotional von rechts aufgepeitscht und im Widerspruch mit internationalem Recht war. Von links und von der Regierung kam kein überzeugender Gegenvorschlag: Nun haben wir den Schlamassel – ähnlich wie etwa bei der Verwahrungsinitiative – da die Umsetzung wegen Widersprüchlichkeiten Kopfweh bereitet und die Aufpeitscher sich aus der Verantwortung schleichen bzw. hinter dem sogen. „Volkswillen“ verstecken.
Schön, dass es aber auch noch andere namhafte Köpfe gibt bei uns. So wie etwa Franz Hohler. Dessen Gegenvorschlag möchte ich hiermit unterstützen und ihn gerne an Euch weiterleiten. Bitte bis zum Ende Lesen – auch Ihr lieben Miteuropäer in Deutschland.
Ausländerrecht
Gegenvorschlag von Franz Hohler:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 121 Abs. 3-5 (neu)
röm. I
3. im Wissen darum, dass ohne sie
a. weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
b. weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben würden,
c. weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik bewältigt würden,
bedankt sich die Schweizer Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern, die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit ihrer Tätigkeit das Leben in unserem Lande ermöglichen, und heisst sie als Teilnehmer dieses Lebens willkommen.
4. Sie hoffet, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.
5. Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
röm. II
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat. |